und einem Drittanbieter (nachfolgend „Anbieter“) geschlossen werden können. Auf den Inhalt und
Abschluss des Hauptvertrages zwischen Kunde und Anbieter hat der Tippgeber keinen Einfluss.
Die Leistungspflicht des Tippgebers beschränkt sich darauf, den Kunden über seine Website, über eine
Social-Media-Seite oder mittels E-Mail per elektronischer Verlinkung (Affiliate-Link) auf das Angebot
des jeweiligen Anbieters weiterzuleiten. Der Tippgeber wird nicht selbst Partei des Hauptvertrages und
nimmt auch keine Willenserklärungen, die den Hauptvertrag betreffen, entgegen. Ferner übernimmt
der Tippgeber keine Gewähr dafür, dass zwischen Kunde und Anbieter tatsächlich ein Vertrag zustande
kommt. Die Erfüllung des Hauptvertrages erfolgt nicht durch den Tippgeber, sondern durch den
jeweiligen Anbieter. Für den Hauptvertrag gelten die gesetzlichen Bestimmungen im Verhältnis
zwischen Kunde und Anbieter sowie ggf. hiervon abweichende Vertragsbedingungen des jeweiligen
Anbieters.
3) Vertragsschluss
3.1 Der Tippgeber stellt dem Kunden lediglich einen Link des jeweiligen Anbieters zur Verfügung,
über die der Kunde per Klick auf das Angebot des jeweiligen Anbieters weitergeleitet wird. Die
Bereitstellung dieses Links stellt ein verbindliches Angebot des Tippgebers auf Abschluss eines
Vertrages mit dem Anbieter dar, welches der Kunde annehmen kann, indem er auf den Link
klickt. Die Willenserklärung des Kunden zum Abschluss des Hauptvertrages mit dem Anbieter
hat keine rechtlichen Auswirkungen auf den Tippgeber. Ein Widerrufsrecht dieser
Willenserklärung zugunsten des Kunden besteht somit nur gegenüber dem Anbieter, nicht
gegenüber dem Tippgeber.
3.2 Ein Vertragstext hinsichtlich der Tippgebung wird vom Tippgeber weder gespeichert, noch ist
er dem Kunden nach Abgabe seiner Vertragserklärung zugänglich.
4) Vergütung
Es wird eine Lizenz-Gebühr fällig, die mit dem Kunden individuell besprochen wird. Die Lizenz-Gebühr
beinhaltet den regelmäßigen Austausch, die lebenslange Möglichkeit des Investierens in die
empfohlenen Handelssysteme und die individuelle Betreuung bei Fragen rund um das Investment.
Die dem Kunden durch den Hauptvertrag ggf. entstehenden Kosten werden dem Kunden im Angebot
des jeweiligen Anbieters mitgeteilt und im Falle eines Vertragsabschlusses direkt vom Anbieter mit
dem Kunden abgerechnet. Insoweit gelten die gesetzlichen Bestimmungen im Verhältnis zwischen
Kunde und Anbieter sowie ggf. hiervon abweichende Vertragsbedingungen des jeweiligen Anbieters.